Einleitung

Die Agentur Grafik-Design Madeleine Braun, Im Dell 16A, 66679 Losheim am See, im Folgenden als Agentur bezeichnet erbringt ihre

Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes

schriftlich vereinbart wurde. Auch im Falle widerstreitender Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen

der Agentur. Dies gilt ebenso für künftige Leistungen, selbst wenn nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte,

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die übrigen Bestimmungen und

der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Unwirksame Bestimmungen werden möglichst durch eine solche wirksame

Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck nach der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 1 Vertragsabschluss und Vergütung

Grundlage für den Vertragsabschluss ist das Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, im welchen der Leistungsumfang und die

Verfügung festgelegt sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen 2

Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die

Annahme hat in Schriftform zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden), dass sie den

Auftrag annimmt. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den

Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform. Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu

überprüfen und binnen 3 Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird die Agentur

unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen

Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung

des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen

oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde ist des Weiteren

verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuell bestehende Urheber-,

Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die

Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Er hat ihr sämtliche

Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch

der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu

verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle

der Agentur erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn

abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den

Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen

nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus

welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Bei der

Barzahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige

Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

§ 2 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung

und ähnliches werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen

Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur eine entsprechende Vollmacht

zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet

sich der Kunde, der Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizusprechen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die

Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Kunden zu erstatten. Reisekosten und

Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu

erstatten.

§ 3 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

Soweit sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werks fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Die

Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden

die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich ein

Auftrag über längere Zeit und erfordert er von der Agentur wohl finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten und

zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung. Bei

Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a.

verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Kunden,

im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder der Agentur erteilte Kreativauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen

gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen

geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urheberrechtsgesetz erforderliche

Schöpfungshöhe im Einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen der Agentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus den § 97 ff.

Urheberrechtsgesetz zu. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der Agentur weder im Original noch

bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

Die Agentur überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird

jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die

Agentur behält alle Rechte an einmaligen Kampagnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistung ein weiteres Mal zu nutzen. Dies gilt auch

dann, wenn der Kunde die Kampagne verhindert. Verstößt der Kunde gegen diese Regelung, ist die Agentur bei jedem Verstoß mit einer

Vertragsstrafe in Höhe des für die einmalige Kampagne berechneten Entgelt zu entschädigen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach

vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Die Agentur hat laut Gesetz das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu

werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens

beträgt der Schaden 100 % der vereinbarten Leistung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

Die Agentur hat das Recht, von ihr erstellte Entwürfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden

ohne besonderes Einverständnis des Kunden als Referenz aufzuführen, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden.

Vorschläge des Kunden, seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder seiner sonstigen Mitarbeiter, haben keinen Einfluss auf die Höhe der

Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Ideen, Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer

nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen - auch in veränderter Form - für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte, verpflichtet

sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall jeder Zuwiderhandlung. Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben - soweit nicht

anders vereinbart - beim jeweiligen Autor, Ersteller, Fotografen, Bildagentur oder Softwarehersteller.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind

daher, sobald der Kunde sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die Agentur zurückzugeben,

falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur

Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Gewährleistung

Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen,

Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Der Kunde hat auffällige Reklamationen unverzüglich, jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistung durch

die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Im Fall berechtigter und

rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Umtausch der Leistung durch die Agentur zu. Bei

gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und

Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese

unmöglich ist oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Die Beweislastumkehr zu Lasten der Agentur ist

ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der

Mängelrüge sind von dem Kunden zu beweisen.

Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,

Verschulden bei Vertragsschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind

ausgeschlossen, sobald sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Jeder Schadensersatzanspruch kann nur

innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Die Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem

Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

§ 7 Haftung

Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden

rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Die Agentur haftet - soweit der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich

aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und

Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswidriger Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung

für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf

Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht

nachgekommen ist. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von

Urteilsveröffentlichungen sowie für anfällige Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für Aufträge, die im Namen oder auf

Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit

die Agentur kein Auswahlverschulden trifft. Die Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern die Agentur selbst Auftraggeber

von Subunternehmen ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche aus

fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, für eine Inanspruchnahme der Agentur zunächst zu

versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Mit Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Kunden übernimmt

dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Kunden freigegebenen

Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur. Für die wettbewerbs- und

kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Agentur nicht.

§ 8 Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht

der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur erhält den Vergütungsanspruch für

bereits begonnene Arbeiten. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er

entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der

Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung

eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

§ 9 Software

Gehören Softwareprogramme oder Skripte zum Lieferumfang, wird dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das

heißt er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen

Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus

entstandenen Schaden.

§ 10 Webhosting

Bei Webhostingverträgen gelten nachstehende Vereinbarungen:

Grundsätzlich ist die Agentur lediglich Mittler zwischen dem Kunden und den Domänen-Registraturen. Dies erkennt der Kunde an. Die Agentur

stellt dem Kundenplatz auf einem Internetserver gemäß einem kundenspezifischen Angebot zur Verfügung. Alle Preisangaben auf den

Angeboten der Agentur verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung der monatlichen Gebühr erfolgt ab dem Tag, an

dem Serverplatz als Vollserver eingerichtet wird. Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres kündbar. Die

Abrechnung erfolgt jährlich. Bedingt durch die Abhängigkeit von Netzbetreibern können sich die Preise jederzeit ändern. Ist eine Rechnung 14

Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, ist die Agentur berechtigt, den Abruf der Domains des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung zu

sperren. Domänen werden von der Agentur auf den vom Kunden angegebenen Namen registriert, solange die Domain bei der Agentur gehostet

wird. Bei einem Providerwechsel muss die Domain vom Kunden innerhalb von zwei Monaten abgezogen werden, ansonsten ist die Agentur zur

Löschung der Domain berechtigt. Ist nichts anderes vereinbart, so erfolgt die Anmeldung als deutsche ".de" Domain. Die Registrierungsdaten

werden ohne Gewähr an die DENIC e.G. ( zentrale Vergabestelle für deutsche Internetadressen mit der Endung ".de") oder eine andere

zuständige Stelle weitergeleitet. Die Agentur kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt

werden bzw. zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind. Soweit die Agentur beauftragt ist, auch die Vergabe einer oder mehrerer E-Mail-

Adresse durchzuführen, wird sie den Kunden darüber informieren, wenn das vereinbarte Datentransfervolumen überschritten wird. Zusätzliches

Datentransfervolumen wird nach der aktuellen Preisliste der Agentur abgerechnet.

Die Agentur übernimmt bezüglich des Datenschutzes für die Datenübertragung in offenen Netzen (z.B. im Internet) keinerlei Gewährleistung.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Agentur das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot sowie eventuell auch weitere dort abgelegte

Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Unter Umständen sind auch andere Teilnehmer des Internets technisch in der

Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen, den Datenverkehr zu überprüfen und gespeicherte Daten einzusehen. Für die Sicherheit der

vom Kunden im Internet übertragenen bzw. zu ihm von dritter Stelle übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge. Es obliegt dem

Kunden, Sicherheitskopie in seiner Daten anzufertigen, die sich auf dem Server der Agentur befinden. Die Agentur ist er nicht verpflichtet, eine

Datensicherung durchzuführen. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Agentur, kann diese nicht

haftbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die von ihm gesicherten Datenbestände an die Agentur auf deren

Aufforderung hin unentgeltlich zu übermitteln. Die Agentur keine Kontrolle über die Inhalte des Kunden aus. Die Dateien des Kunden dürfen

jedoch keinen gesetzlich verbotenen Inhalts enthalten. Der Server darf durch die Dateien, Skripten und Anwendungen des Kunden nicht

überlastet werden. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Skripten oder Programme laufen zu lassen, die bei hohen Zugriffszahlen in

Server überlasten können, z.B. beim Bannertausch, frei zugängliche Besucherzähler, Chat-Systeme oder ähnliches. Bei einem Verstoß gegen

diese Regeln können die entsprechenden Seiten sofort gesperrt werden. Ausfälle wegen Wartungsarbeiten, Leistungsstörungen,

Serverabstürzen oder ähnliches lassen sich nicht ausschließen. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Agentur wegen Ausfällen

oder Fehlfunktionen eines Servers sind nur möglich, wenn der Agentur Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Nutzung

des Servers und der darauf befindlichen Software erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden,

die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. Die Agentur übernimmt auch keine Haftung für

direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder

sonstiger Gründe, es sei denn, der Agentur können Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den

Auftragswert des Webhostings beschränkt. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der

Bereitstellung der Dateien des Kunden oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch den Kunden von Dritten gegen die Agentur

oder den Netzbetreiber, an dem der Server angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien oder

Inhalte eines Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen die Agentur erhoben werden, ist die Agentur berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so

lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat. Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere dieser

Vereinbarungen ist die Agentur zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Agentur speichert und verarbeitet personenbezogene

Daten des Anbieters in dem Umfang, der im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich,

Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln.

§ 11 Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist Losheim am See als Sitz der Agentur. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit oder

auch vertragliche Aufhebung einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame

Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am

nächsten kommen. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann ist.

§ 12 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder die gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrunde liegenden Vertrages

bedürfen der gegengezeichneten Schriftform. Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die

Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes. Entgegen der widersprechender Klauseln in diesen AGB ist

der Agentur zum Zweck der Beweisführung gestattet, gespeicherte Daten von Übertragungen, Verträgen, Leistungen und

Ausgeführtenzahlungen zwischen ihr und dem Kunden zu verwenden. Entgegenstehende Einkaufs-, Geschäfts- und Lieferbedingungen werden

auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

© GRAFIK DESIGN MADELEINE BRAUN 2023 AGB IMPRESSUM DISCLAIMER & DATENSCHUTZ

Einleitung

Die Agentur Grafik-Design Madeleine Braun, Im Dell 16A, 66679 Losheim am See, im Folgenden als

Agentur bezeichnet erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart

wurde. Auch im Falle widerstreitender Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausschließlich die

Geschäftsbedingungen der Agentur. Dies gilt ebenso für künftige Leistungen, selbst wenn nicht

ausdrücklich Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so

berührt das nicht die übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen

Verträge. Unwirksame Bestimmungen werden möglichst durch eine solche wirksame Bestimmung

ersetzt, die dem Sinn und Zweck nach der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 1 Vertragsabschluss und Vergütung

Grundlage für den Vertragsabschluss ist das Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, im

welchen der Leistungsumfang und die Verfügung festgelegt sind. Die Angebote der Agentur sind

freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen 2 Wochen ab

dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags

durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform zu erfolgen, es sei denn, dass die

Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden), dass sie den Auftrag annimmt. Der

Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der

Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des

Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform. Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu

überprüfen und binnen 3 Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom

Kunden genehmigt. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen

versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen

informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände

erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der

dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich

geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde

ist des Weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten

Unterlagen auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter

zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur

wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur

schad- und klaglos. Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme

Dritter entstehen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für

jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres

Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das

vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenen

Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich

unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich

veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten

hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen

drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere

Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom

Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung.

Bei der Barzahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht

ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur

zurückzustellen.

§ 2 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das

Manuskriptstudium, die Drucküberwachung und ähnliches werden nach Zeitaufwand gesondert

berechnet. Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im

Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur eine

entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen

und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, der Agentur im

Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizusprechen, die sich aus dem

Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten. Auslagen für

technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen,

Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Kunden zu erstatten.

Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und

mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.

§ 3 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

Soweit sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des

Werks fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen

Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die

bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei

Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert er von der Agentur

wohl finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten und zwar 1/3 der

Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und 1/3 nach

Ablieferung. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten

über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines

nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des

Kunden, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder der Agentur erteilte Kreativauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von

Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen

unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die

Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urheberrechtsgesetz

erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen der Agentur

insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus den § 97 ff. Urheberrechtsgesetz zu. Die

Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der Agentur weder im

Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist

unzulässig.

Die Agentur überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine

Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Agentur behält

alle Rechte an einmaligen Kampagnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistung ein weiteres Mal

zu nutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Kampagne verhindert. Verstößt der Kunde

gegen diese Regelung, ist die Agentur bei jedem Verstoß mit einer Vertragsstrafe in Höhe des für die

einmalige Kampagne berechneten Entgelt zu entschädigen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach

vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Die Agentur hat laut Gesetz das Recht, auf den

Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf

Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren

Schadens beträgt der Schaden 100 % der vereinbarten Leistung. Das Recht, einen höheren

Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Agentur hat das Recht, von ihr

erstellte Entwürfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den

Kunden ohne besonderes Einverständnis des Kunden als Referenz aufzuführen, in Belegmappen

bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden. Vorschläge des Kunden, seiner Mitarbeiter und

Beauftragten oder seiner sonstigen Mitarbeiter, haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

Sie begründen kein Miturheberrecht.

In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer

Ideen, Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen -

auch in veränderter Form - für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte, verpflichtet sich der

Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall jeder Zuwiderhandlung. Urheber- oder

Lizenzrechte verbleiben - soweit nicht anders vereinbart - beim jeweiligen Autor, Ersteller,

Fotografen, Bildagentur oder Softwarehersteller.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch

Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher, sobald der Kunde sie nicht mehr für die

Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die Agentur zurückzugeben,

falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der

Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die

Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Gewährleistung

Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere

auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Der Kunde hat

auffällige Reklamationen unverzüglich, jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistung durch die

Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Danach gilt das Werk als mangelfrei

abgenommen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf

Verbesserung oder Umtausch der Leistung durch die Agentur zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge

werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur

Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist

berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für die

Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Die Beweislastumkehr zu

Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der

Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind von dem

Kunden zu beweisen.

Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung,

positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, mangelhafter oder unvollständiger

Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, sobald

sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Jeder

Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend

gemacht werden. Die Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive

Steuern begrenzt.

§ 7 Haftung

Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemeinen anerkannten

Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen.

Die Agentur haftet - soweit der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus

welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt

auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der

Verletzung vertragswidriger Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden,

Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Jegliche Haftung der Agentur für

Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird

ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist.

Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder

Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für anfällige Schadensersatzforderungen oder ähnliche

Ansprüche Dritter. Für Aufträge, die im Namen oder auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt

werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung oder Gewährleistung,

soweit die Agentur kein Auswahlverschulden trifft. Die Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als

Vermittler auf. Sofern die Agentur selbst Auftraggeber von Subunternehmen ist, tritt sie hiermit

sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche aus

fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, für eine

Inanspruchnahme der Agentur zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

Mit Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die

Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für

die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und

Zeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche

Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die

Agentur nicht.

§ 8 Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen

Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion

Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur erhält den Vergütungsanspruch für

bereits begonnene Arbeiten. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur

übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung

berechtigt sein, stellt der Kunde die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Verzögert sich

die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann die Agentur eine

angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie

auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden

Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

§ 9 Software

Gehören Softwareprogramme oder Skripte zum Lieferumfang, wird dem Käufer ein einfaches,

unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das heißt er darf diese weder kopieren noch anderen

zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen

Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet

der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

§ 10 Webhosting

Bei Webhostingverträgen gelten nachstehende Vereinbarungen:

Grundsätzlich ist die Agentur lediglich Mittler zwischen dem Kunden und den Domänen-

Registraturen. Dies erkennt der Kunde an. Die Agentur stellt dem Kundenplatz auf einem

Internetserver gemäß einem kundenspezifischen Angebot zur Verfügung. Alle Preisangaben auf den

Angeboten der Agentur verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung der

monatlichen Gebühr erfolgt ab dem Tag, an dem Serverplatz als Vollserver eingerichtet wird. Der

Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres kündbar. Die Abrechnung

erfolgt jährlich. Bedingt durch die Abhängigkeit von Netzbetreibern können sich die Preise jederzeit

ändern. Ist eine Rechnung 14 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, ist die Agentur berechtigt, den

Abruf der Domains des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Domänen werden von

der Agentur auf den vom Kunden angegebenen Namen registriert, solange die Domain bei der

Agentur gehostet wird. Bei einem Providerwechsel muss die Domain vom Kunden innerhalb von

zwei Monaten abgezogen werden, ansonsten ist die Agentur zur Löschung der Domain berechtigt.

Ist nichts anderes vereinbart, so erfolgt die Anmeldung als deutsche ".de" Domain. Die

Registrierungsdaten werden ohne Gewähr an die DENIC e.G. ( zentrale Vergabestelle für deutsche

Internetadressen mit der Endung ".de") oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Die

Agentur kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Kunden beantragten Domains

zugeteilt werden bzw. zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind. Soweit die Agentur beauftragt

ist, auch die Vergabe einer oder mehrerer E-Mail-Adresse durchzuführen, wird sie den Kunden

darüber informieren, wenn das vereinbarte Datentransfervolumen überschritten wird. Zusätzliches

Datentransfervolumen wird nach der aktuellen Preisliste der Agentur abgerechnet.

Die Agentur übernimmt bezüglich des Datenschutzes für die Datenübertragung in offenen Netzen

(z.B. im Internet) keinerlei Gewährleistung. Dem Kunden ist bekannt, dass die Agentur das auf dem

Webserver gespeicherte Seitenangebot sowie eventuell auch weitere dort abgelegte Daten des

Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Unter Umständen sind auch andere

Teilnehmer des Internets technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen, den

Datenverkehr zu überprüfen und gespeicherte Daten einzusehen. Für die Sicherheit der vom

Kunden im Internet übertragenen bzw. zu ihm von dritter Stelle übermittelten Daten trägt der Kunde

deshalb selbst Sorge. Es obliegt dem Kunden, Sicherheitskopie in seiner Daten anzufertigen, die

sich auf dem Server der Agentur befinden. Die Agentur ist er nicht verpflichtet, eine Datensicherung

durchzuführen. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der

Agentur, kann diese nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die

von ihm gesicherten Datenbestände an die Agentur auf deren Aufforderung hin unentgeltlich zu

übermitteln. Die Agentur keine Kontrolle über die Inhalte des Kunden aus. Die Dateien des Kunden

dürfen jedoch keinen gesetzlich verbotenen Inhalts enthalten. Der Server darf durch die Dateien,

Skripten und Anwendungen des Kunden nicht überlastet werden. Insbesondere ist der Kunde nicht

berechtigt, Skripten oder Programme laufen zu lassen, die bei hohen Zugriffszahlen in Server

überlasten können, z.B. beim Bannertausch, frei zugängliche Besucherzähler, Chat-Systeme oder

ähnliches. Bei einem Verstoß gegen diese Regeln können die entsprechenden Seiten sofort gesperrt

werden. Ausfälle wegen Wartungsarbeiten, Leistungsstörungen, Serverabstürzen oder ähnliches

lassen sich nicht ausschließen. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Agentur wegen

Ausfällen oder Fehlfunktionen eines Servers sind nur möglich, wenn der Agentur Vorsatz oder

Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Nutzung des Servers und der darauf befindlichen

Software erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für

Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet

entstehen. Die Agentur übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund

technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder

sonstiger Gründe, es sei denn, der Agentur können Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen

werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert des Webhostings beschränkt. Der

Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der

Bereitstellung der Dateien des Kunden oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch

den Kunden von Dritten gegen die Agentur oder den Netzbetreiber, an dem der Server

angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien oder

Inhalte eines Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen die Agentur erhoben werden, ist die Agentur

berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch

zweifelsfrei abgewendet hat. Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere dieser

Vereinbarungen ist die Agentur zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Agentur

speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Anbieters in dem Umfang, der im Rahmen

des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über

den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln.

§ 11 Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist Losheim am See als Sitz der Agentur. Es gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit oder auch vertragliche Aufhebung einer der

vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame

Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem

angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur,

sofern der Kunde Kaufmann ist.

§ 12 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder die gesamte Aufhebung dieser AGB oder

eines diesen zugrunde liegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform. Soweit

dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des

Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes. Entgegen der widersprechender

Klauseln in diesen AGB ist der Agentur zum Zweck der Beweisführung gestattet, gespeicherte Daten

von Übertragungen, Verträgen, Leistungen und Ausgeführtenzahlungen zwischen ihr und dem

Kunden zu verwenden. Entgegenstehende Einkaufs-, Geschäfts- und Lieferbedingungen werden

auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht

Vertragsbestandteil.

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