Einleitung
Die Agentur Grafik-Design Madeleine Braun, Im Dell 16A, 66679 Losheim am See, im Folgenden als
Agentur bezeichnet erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart
wurde. Auch im Falle widerstreitender Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausschließlich die
Geschäftsbedingungen der Agentur. Dies gilt ebenso für künftige Leistungen, selbst wenn nicht
ausdrücklich Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
berührt das nicht die übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge. Unwirksame Bestimmungen werden möglichst durch eine solche wirksame Bestimmung
ersetzt, die dem Sinn und Zweck nach der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 1 Vertragsabschluss und Vergütung
Grundlage für den Vertragsabschluss ist das Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, im
welchen der Leistungsumfang und die Verfügung festgelegt sind. Die Angebote der Agentur sind
freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen 2 Wochen ab
dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags
durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform zu erfolgen, es sei denn, dass die
Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden), dass sie den Auftrag annimmt. Der
Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der
Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des
Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform. Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu
überprüfen und binnen 3 Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom
Kunden genehmigt. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen
versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen
informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände
erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der
dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde
ist des Weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten
Unterlagen auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter
zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur
wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur
schad- und klaglos. Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme
Dritter entstehen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für
jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres
Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das
vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenen
Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich
unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich
veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten
hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen
drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere
Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom
Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung.
Bei der Barzahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht
ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur
zurückzustellen.
§ 2 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das
Manuskriptstudium, die Drucküberwachung und ähnliches werden nach Zeitaufwand gesondert
berechnet. Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur eine
entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen
und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, der Agentur im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizusprechen, die sich aus dem
Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten. Auslagen für
technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen,
Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Kunden zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und
mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.
§ 3 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Soweit sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des
Werks fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen
Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die
bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei
Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert er von der Agentur
wohl finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten und zwar 1/3 der
Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und 1/3 nach
Ablieferung. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines
nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des
Kunden, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder der Agentur erteilte Kreativauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von
Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen
unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urheberrechtsgesetz
erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen der Agentur
insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus den § 97 ff. Urheberrechtsgesetz zu. Die
Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der Agentur weder im
Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist
unzulässig.
Die Agentur überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Agentur behält
alle Rechte an einmaligen Kampagnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistung ein weiteres Mal
zu nutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Kampagne verhindert. Verstößt der Kunde
gegen diese Regelung, ist die Agentur bei jedem Verstoß mit einer Vertragsstrafe in Höhe des für die
einmalige Kampagne berechneten Entgelt zu entschädigen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach
vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Die Agentur hat laut Gesetz das Recht, auf den
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren
Schadens beträgt der Schaden 100 % der vereinbarten Leistung. Das Recht, einen höheren
Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Agentur hat das Recht, von ihr
erstellte Entwürfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den
Kunden ohne besonderes Einverständnis des Kunden als Referenz aufzuführen, in Belegmappen
bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden. Vorschläge des Kunden, seiner Mitarbeiter und
Beauftragten oder seiner sonstigen Mitarbeiter, haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Sie begründen kein Miturheberrecht.
In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer
Ideen, Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen -
auch in veränderter Form - für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte, verpflichtet sich der
Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall jeder Zuwiderhandlung. Urheber- oder
Lizenzrechte verbleiben - soweit nicht anders vereinbart - beim jeweiligen Autor, Ersteller,
Fotografen, Bildagentur oder Softwarehersteller.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher, sobald der Kunde sie nicht mehr für die
Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die Agentur zurückzugeben,
falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der
Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Gewährleistung
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere
auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Der Kunde hat
auffällige Reklamationen unverzüglich, jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistung durch die
Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Danach gilt das Werk als mangelfrei
abgenommen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf
Verbesserung oder Umtausch der Leistung durch die Agentur zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge
werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur
Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist
berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für die
Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Die Beweislastumkehr zu
Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind von dem
Kunden zu beweisen.
Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, mangelhafter oder unvollständiger
Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, sobald
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Jeder
Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend
gemacht werden. Die Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive
Steuern begrenzt.
§ 7 Haftung
Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemeinen anerkannten
Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen.
Die Agentur haftet - soweit der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus
welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt
auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der
Verletzung vertragswidriger Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Jegliche Haftung der Agentur für
Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird
ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist.
Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder
Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für anfällige Schadensersatzforderungen oder ähnliche
Ansprüche Dritter. Für Aufträge, die im Namen oder auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt
werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung oder Gewährleistung,
soweit die Agentur kein Auswahlverschulden trifft. Die Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als
Vermittler auf. Sofern die Agentur selbst Auftraggeber von Subunternehmen ist, tritt sie hiermit
sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche aus
fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, für eine
Inanspruchnahme der Agentur zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
Mit Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die
Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für
die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und
Zeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die
Agentur nicht.
§ 8 Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion
Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur erhält den Vergütungsanspruch für
bereits begonnene Arbeiten. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur
übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Kunde die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Verzögert sich
die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann die Agentur eine
angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie
auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
§ 9 Software
Gehören Softwareprogramme oder Skripte zum Lieferumfang, wird dem Käufer ein einfaches,
unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das heißt er darf diese weder kopieren noch anderen
zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet
der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
§ 10 Webhosting
Bei Webhostingverträgen gelten nachstehende Vereinbarungen:
Grundsätzlich ist die Agentur lediglich Mittler zwischen dem Kunden und den Domänen-
Registraturen. Dies erkennt der Kunde an. Die Agentur stellt dem Kundenplatz auf einem
Internetserver gemäß einem kundenspezifischen Angebot zur Verfügung. Alle Preisangaben auf den
Angeboten der Agentur verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung der
monatlichen Gebühr erfolgt ab dem Tag, an dem Serverplatz als Vollserver eingerichtet wird. Der
Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres kündbar. Die Abrechnung
erfolgt jährlich. Bedingt durch die Abhängigkeit von Netzbetreibern können sich die Preise jederzeit
ändern. Ist eine Rechnung 14 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, ist die Agentur berechtigt, den
Abruf der Domains des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Domänen werden von
der Agentur auf den vom Kunden angegebenen Namen registriert, solange die Domain bei der
Agentur gehostet wird. Bei einem Providerwechsel muss die Domain vom Kunden innerhalb von
zwei Monaten abgezogen werden, ansonsten ist die Agentur zur Löschung der Domain berechtigt.
Ist nichts anderes vereinbart, so erfolgt die Anmeldung als deutsche ".de" Domain. Die
Registrierungsdaten werden ohne Gewähr an die DENIC e.G. ( zentrale Vergabestelle für deutsche
Internetadressen mit der Endung ".de") oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Die
Agentur kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Kunden beantragten Domains
zugeteilt werden bzw. zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind. Soweit die Agentur beauftragt
ist, auch die Vergabe einer oder mehrerer E-Mail-Adresse durchzuführen, wird sie den Kunden
darüber informieren, wenn das vereinbarte Datentransfervolumen überschritten wird. Zusätzliches
Datentransfervolumen wird nach der aktuellen Preisliste der Agentur abgerechnet.
Die Agentur übernimmt bezüglich des Datenschutzes für die Datenübertragung in offenen Netzen
(z.B. im Internet) keinerlei Gewährleistung. Dem Kunden ist bekannt, dass die Agentur das auf dem
Webserver gespeicherte Seitenangebot sowie eventuell auch weitere dort abgelegte Daten des
Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Unter Umständen sind auch andere
Teilnehmer des Internets technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen, den
Datenverkehr zu überprüfen und gespeicherte Daten einzusehen. Für die Sicherheit der vom
Kunden im Internet übertragenen bzw. zu ihm von dritter Stelle übermittelten Daten trägt der Kunde
deshalb selbst Sorge. Es obliegt dem Kunden, Sicherheitskopie in seiner Daten anzufertigen, die
sich auf dem Server der Agentur befinden. Die Agentur ist er nicht verpflichtet, eine Datensicherung
durchzuführen. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der
Agentur, kann diese nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die
von ihm gesicherten Datenbestände an die Agentur auf deren Aufforderung hin unentgeltlich zu
übermitteln. Die Agentur keine Kontrolle über die Inhalte des Kunden aus. Die Dateien des Kunden
dürfen jedoch keinen gesetzlich verbotenen Inhalts enthalten. Der Server darf durch die Dateien,
Skripten und Anwendungen des Kunden nicht überlastet werden. Insbesondere ist der Kunde nicht
berechtigt, Skripten oder Programme laufen zu lassen, die bei hohen Zugriffszahlen in Server
überlasten können, z.B. beim Bannertausch, frei zugängliche Besucherzähler, Chat-Systeme oder
ähnliches. Bei einem Verstoß gegen diese Regeln können die entsprechenden Seiten sofort gesperrt
werden. Ausfälle wegen Wartungsarbeiten, Leistungsstörungen, Serverabstürzen oder ähnliches
lassen sich nicht ausschließen. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Agentur wegen
Ausfällen oder Fehlfunktionen eines Servers sind nur möglich, wenn der Agentur Vorsatz oder
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Nutzung des Servers und der darauf befindlichen
Software erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für
Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet
entstehen. Die Agentur übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund
technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder
sonstiger Gründe, es sei denn, der Agentur können Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert des Webhostings beschränkt. Der
Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der
Bereitstellung der Dateien des Kunden oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch
den Kunden von Dritten gegen die Agentur oder den Netzbetreiber, an dem der Server
angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien oder
Inhalte eines Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen die Agentur erhoben werden, ist die Agentur
berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch
zweifelsfrei abgewendet hat. Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere dieser
Vereinbarungen ist die Agentur zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Agentur
speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Anbieters in dem Umfang, der im Rahmen
des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über
den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln.
§ 11 Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist Losheim am See als Sitz der Agentur. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit oder auch vertragliche Aufhebung einer der
vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame
Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem
angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur,
sofern der Kunde Kaufmann ist.
§ 12 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder die gesamte Aufhebung dieser AGB oder
eines diesen zugrunde liegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform. Soweit
dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes. Entgegen der widersprechender
Klauseln in diesen AGB ist der Agentur zum Zweck der Beweisführung gestattet, gespeicherte Daten
von Übertragungen, Verträgen, Leistungen und Ausgeführtenzahlungen zwischen ihr und dem
Kunden zu verwenden. Entgegenstehende Einkaufs-, Geschäfts- und Lieferbedingungen werden
auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht
Vertragsbestandteil.
© GRAFIK DESIGN MADELEINE BRAUN 2023